Die Schulpraktischen Studien sind Praktika, die in die fachdidaktischen Modulen 04-ANG-1202 und 04-ANG-2202 eingebunden sind. Wir informieren Sie über die Inhalte der beiden Pflichtpraktika, die Anmeldung und den Verlauf.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Eine Lehrerin steht vor einer Klasse, ein Schüler meldet sich.
Erste Praxiserfahrungen: Die Schulpraktischen Studien, Foto: Colourbox

Schulpraktische Studien II/III

Die Schulpraktischen Studien II/III (SPS II/III) werden als wöchentliche Veranstaltungen in Kleingruppen semesterbegleitend an Leipziger Gymnasien und Oberschulen durchgeführt. Eine erfolgreiche Teilnahme beinhaltet fünf bis elf Hospitationen sowie ein bis drei eigene Unterrichtsversuche.

Nach einer einführenden Hospitationsveranstaltung wird eine Unterrichtsstunde pro Woche von einer oder einem Studierenden übernommen, während die anderen Gruppenmitglieder die Unterrichtsstunde beobachten. Sie protokollieren den Unterrichtsverlauf und die didaktischen Phasen, analysieren den Stundenaufbau, beobachten die Unterrichtsorganisation sowie das Verhalten der Schülerinnen und Schüler und der Lehrerin oder des Lehrers.

Das Thema der Unterrichtsstunde wird von der Lehrkraft vorgegeben. Der Betreuer beziehungsweise die Betreuerin aus der Fachdidaktik oder die Lehrkraft an der Schule steht im Vorfeld der Unterrichtsstunde für eine Besprechung der Unterrichtsplanung zur Verfügung. Unmittelbar nach der gehaltenen Stunde erfolgt ein Auswertungsgespräch mit allen Mitgliedern der Praktikumsgruppe. Die Studierenden erhalten durch die Teilnahme an den Schulpraktischen Studien II/III die Gelegenheit, erste praktische Erfahrungen bei der Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht zu sammeln.

Die Anmeldung für das Modul 04-ANG-1202 Schulpraktische Übungen II/III erfolgt jeweils im vorausgehenden Semester über eine TOOL-Einschreibung. Mit Ihrer Anmeldung bekäftigen Sie die Absicht, das Tagespraktikum im darauffolgenden Semester zu absolvieren. Ob Sie eine Zulassung zum Modul 04-ANG-1202 erhalten, hängt davon ab, wie viele Plätze in dem betreffenden Semester zur Verfügung stehen und ob Sie die Prüfungsleistung im Modul 04-ANG-1201 bestanden haben. Informationen hierzu erhalten Sie in den Lehrveranstaltungen des Moduls 04-ANG-1201 und im Bereich „Aktuelles“.

Die endgültige Zuweisung eines Praktikumsplatzes erfolgt vor Beginn des jeweiligen Semesters über das Praktikumsportal Sachsen. Anmelden können sich nur Studierende, die sich zuvor im TOOL für das Modul eingeschrieben haben. Es besteht die Möglichkeit, im Vorfeld beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen einen Härtefallantrag zu stellen. Informationen hierzu erhalten Sie im Sekretariat Fremdsprachendidaktiken. 

In einer Informationsveranstaltung zu Beginn des jeweiligen Semesters erhalten Sie nähere Hinweise zum Ablauf der Schulpraktischen Studien im Fach Englisch. Diese Informationsveranstaltung ist Teil der Schulpraktischen Übungen. Die Teilnahme ist daher obligatorisch. Diese Informationsveranstaltung findet in der ersten Semesterwoche statt.

Schulpraktische Studien IV/V

Die Schulpraktischen Studien IV/V (SPS IV/V) im Rahmen des Staatsexamens für das Lehramt an Oberschulen (OS) und Gymnasien (GYM) finden in jedem studierten Fach jeweils in Form eines vierwöchigen fachdidaktischen Blockpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit statt. Das Blockpraktikum soll in der Regel an dem Schultyp abgelegt werden, der dem Abschluss des Studiums entspricht. Es spricht aber nichts dagegen, dass Studierende mit dem Abschluss Gymnasium ein Blockpraktikum an einer Oberschule absolvieren und Studierende mit dem Abschluss Oberschule ihr Blockpraktikum an einem Gymnasium absolvieren. Insbesondere wenn nicht genügend Plätze an der eigenen Schulform zur Verfügung stehen, ist ein Ausweichen auf die andere Schulform unproblematisch. Davon ausgenommen sind Praktika an Grundschulen.  

Laut Studienverlaufsplan soll das Blockpraktikum nach dem Besuch des Moduls Fachdidaktik Englisch II in der vorlesungsfreien Zeit im 8. Semester (August/September) belegt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Blockpraktikum vorzuziehen und es in der vorlesungsfreien Zeit im 7. Semester durchzuführen. Die Voraussetzung für die Teilnahme am Blockpraktikum ist in jedem Fall der erfolgreiche Abschluss des Moduls 04-ANG-1202 (SPS II/III).  

Die SPS IV/V werden vom Büro für Schulpraktische Studien des Zentrums für Lehrerbildung und Schulforschung (ZLS) koordiniert, während die jeweiligen Fachdidaktiken für inhaltliche Fragen zuständig sind. Weitere Informationen und Formulare, die das Büro für Schulpraktische Studien bereitstellt, finden Sie auf den Internetseiten des ZLS.

Für alle weitergehenden Fragen zum Blockpraktikum, die nicht durch die hier aufgeführten Informationen beantwortet werden, können Sie sich an Frau Dr. Petra Knorr im Team der Fachdidaktik Englisch wenden.

Die Anmeldung zum Blockpraktikum erfolgt über das Tool sowie über das Praktikumsportal Sachsen.

Bitte schreiben Sie sich zunächst zum entsprechenden Zeitpunkt in das Modul 04-ANG-2202 ein (Ende September für das Praktikum im März, Ende März für das Praktikum im September).

Die Einschreibung über das Praktikumsportal und alle weiteren Anmeldemodalitäten laufen über das Büro für Schulpraktische Studien des ZLS (Frau Münch). Sie müssen sich in einem bestimmten Zeitraum im Praktikumsportal anmelden, Sie können einen Härtefallantrag stellen oder ein Formular zur Selbstanfrage nach einem Praktikumsplatz erbitten. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des ZLS.

Tragen Sie sich außerdem zu Beginn des Semesters unbedingt in unseren Moodle-Kurs „Blockpraktikum Englisch“ ein, wenn Sie das Praktikum Ende des Semesters absolvieren möchten. Er enthält eine Vielzahl unterstützender Materialien sowie alle wichtigen Informationen zu den Anforderungen und Veranstaltungen in Bezug auf das Praktikum, die unbedingt vor Praktikumsbeginn zur Kenntnis zu nehmen sind. Das Passwort für den Kurs lautet: Blockpraktikum Englisch.

Das Büro für Schulpraktische Studien legt für jedes Semester einen Zeitraum für die Blockpraktika fest, um den Schulen eine bessere Planung zu ermöglichen. Die Praktika finden zu Beginn des Schuljahres (August/September – Ende Sommersemester) beziehungsweise zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres (Februar/März – Ende Wintersemester) statt. Die Termine werden auf den Seiten des ZLS bekanntgegeben.

Der angegebene Praktikumszeitraum sollte auch bei einer selbstständigen Organisation eines Praktikumsplatzes eingehalten werden. Eine Verschiebung ist nur in einzelnen Ausnahmefällen möglich und bedarf der Genehmigung durch die Fachdidaktik. Eine Kombination beider studierter Fächer in einem Praktikum mit einer einhergehenden Verkürzung des Praktikumszeitraums ist aus Sicht der Fachdidaktik Englisch nicht zulässig.  Blockpraktika müssen in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden und der Zeitrahmen von vier Wochen ist auf jeden Fall einzuhalten.

Die SPS IV/V können an staatlichen Schulen sowie an Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen, dem restlichen Bundesgebiet sowie im Ausland durchgeführt werden, sofern die gestellten Anforderungen an der gewählten Schule erfüllt werden. Von einer Durchführung des Blockpraktikums im Ausland wird eher abgeraten, da die Rahmenbedingungen meist in erheblichem Maße vom späteren Tätigkeitsfeld abweichen. Das Blockpraktikum im Ausland kann nur an einer Schule durchgeführt werden, in der Englisch als Fremdsprache unterrichtet wird. Auf jeden Fall ist zuvor die Genehmigung in der Abteilung Fachdidaktik einzuholen. 

Eine Bewerbung um einen Praktikumsplatz an Schulen in Leipzig, Markkleeberg, Taucha, Schkeuditz sowie Dresden ist nicht möglich, weil diese Schulen für die Durchführung der Schulpraktischen Studien II/III zur Verfügung stehen müssen.

Von dieser Regel sind anerkannte Härtefälle ausgenommen. Studierende mit Kind gelten als Härtefall und erhalten auf Anfrage beim Büro für Schulpraktische Studien ein Formular, mit dem ein Härtefallantrag beim ZLS gestellt werden kann. Über die Fristen der Antragstellung informieren Sie sich bitte beim ZLS. Bei Bewilligung werden entsprechende Unterlagen bereitgestellt, mit denen Sie sich an einer Schule am benötigten Standort selbständig um einen Praktikumsplatz bewerben dürfen. Studierende, die nicht zur oben genannten Gruppe gehören, sich aber als Härtefall betrachten, können ebenfalls einen Antrag auf Anerkennung als Härtefall stellen.

Das Büro für Schulpraktische Studien veröffentlicht im Oktober beziehungsweise im April eine Auswahl an verfügbaren Praktikumsplätzen im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung (Regionalstellen Leipzig, Chemnitz und Zwickau), die über ein Online-Portal vergeben werden. Informieren Sie sich rechtzeitig über aktuelle Termine zur Online-Einschreibung und Vergabe von Praktikumsplätzen auf den Internetseiten des Büros für Schulpraktische Studien.

Möchten Sie die Angebote des ZLS nicht in Anspruch nehmen, können Sie sich selbst um einen Praktikumsplatz bemühen. Materialien für die selbständige Anfrage nach einem Praktikumsplatz erhalten Sie beim ZLS. Für die Bewerbung muss das „Formblatt für die Selbstanfrage“ genutzt werden, das Sie von Frau Münch erhalten. Nach erfolgreicher Bewerbung an einer Schule ist das Formblatt bis zur angegeben Frist an das Büro für Schulpraktische Studien zurückzugeben.

Praktika im Ausland müssen vom Bereich Fachdidaktik genehmigt werden. Das Blockpraktikum im Ausland kann für das Fach Englisch nur anerkannt werden, wenn Englisch als Zweit- oder Fremdsprache unterrichtet wird. Der erforderliche Versicherungsschutz im Ausland (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und gegebenenfalls weiterer, gewünschter Versicherungsschutz) muss eigenverantwortlich geregelt werden. Nach erfolgreicher Bewerbung an der gewünschten Schule ist die schriftliche Zusage an das Büro für Schulpraktische Studien zu übermitteln.

Es müssen mindestens 15 Englischstunden unterrichtet werden. Die Unterrichtsstunden müssen mindestens in zwei Klassenstufen (zum Beispiel in einer 7. Klasse und einer 9. Klasse) unterrichtet werden. Wünschenswert wäre es auch, wenn sowohl in der Sekundarstufe I als auch in der Sekundarstufe II unterrichtet werden würde. 

Weiterhin sind 15 Stunden Unterrichtsbeobachtung nachzuweisen. Es soll möglichst in jeder Doppelklassenstufe (5 oder 6, 7 oder 8, 9 oder 10, Grund- oder Leistungskurs) hospitiert werden. Es ist auch möglich, gelegentlich in einer weiteren modernen Fremdsprache (zum Beispiel Französisch, Spanisch, Russisch) zu hospitieren.

Die Ableistung des Blockpraktikums an einer Schule im Aufbau ist nicht möglich, da nicht gewährleistet ist, dass alle Klassenstufen vorhanden sind.

Die selbst unterrichteten Stunden sowie die Hospitationsstunden sind durch entsprechende Listen (erhältlich im Moodle-Kurs) nachgewiesen werden. In beiden Listen müssen die unterrichteten und hospitierten Stunden durch eine Unterschrift der jeweiligen Lehrkraft beziehungsweise des Mentors oder der Mentorin abgezeichnet werden. Weiterhin ist dem Praktikumsportfolio ein Schreiben des Mentors oder der Mentorin mit einer Einschätzung der Leistung im Praktikum beizufügen.

Während des Praktikums geht es neben dem gezielten Beobachten und Reflektieren von Unterricht um das eigenständige Unterrichten mehrerer zusammenhängender Stunden.

Für den erfolgreichen Abschluss des Moduls 04-ANG-2202 ist ein Praktikumsportfolio einzureichen. Es enthält neben den verschiedenen Nachweisen die Dokumentation, Analyse und Reflexion einer im Praktikum gehaltenen Unterrichtsstunde sowie eine Gesamteinschätzung der Unterrichtstätigkeit. Das Praktikumsportfolio ist 4 Wochen nach Ende des Blockpraktikums im Sekretariat Fremdsprachendidaktiken einzureichen. Genaue Hinweise zum Inhalt des Praktikumsportfolios finden sich auf der Moodle-Seite zum Blockpraktikum. Das Praktikumsportfolio wird nicht mit einer Note bewertet. Es muss jedoch eine ausreichende Leistung darstellen („be“ = bestanden). Ist dies nicht der Fall, so wird das Portfolio mit „nb“ nicht bestanden bewertet. Wird das Praktikumsportfolio nicht fristgemäß abgegeben, so gilt die Prüfungsleistung als nicht erbracht. Fehlen im Praktikumsportfolio bei der Abgabe die offiziellen Dokumente (Praktikumsbescheinigung mit der Unterschrift des Schulleiters beziehungsweise der Schulleiterin und dem Stempel der Schule, der unterzeichneten Einschätzung des Mentors oder der Mentorin und die abgezeichnete Liste der unterrichteten und hospitierten Stunden), so gilt die Prüfungsleistung ebenfalls als nicht bestanden.  

Gegen Ende der Vorlesungszeit findet eine Veranstaltung statt, die der Vorbereitung auf das Praktikum dient. Der Termin wird in Moodle bekannt gegeben. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung wird allen Studierenden dringend empfohlen, denn es werden wichtige Hinweise zum Ablauf des Praktikums und zu den Anforderungen an das Praktikumsportfolio gegeben.  

Kurz nach Beendigung des Praktikums wird eine Auswertungsveranstaltung angeboten, die zum Erfahrungsaustausch und der Vorstellung interessanter Lehrtechniken dient. Der Termin wird auf dem Vorbereitungstreffen und in Moodle bekannt gegeben. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist fakultativ.

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