Wir erläutern Ihnen, an wen Sie sich mit welcher Frage wenden können, wenn es um das Thema „Prüfungen“ geht.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Ein hölzerner Wegweiser mit zwei leeren Richtungsweisern in blau und weiß.
Wegweiser zu Ihren Prüfungen, Foto: Colourbox

Prüfungsrecht auf einen Blick

Eine ausführliche Aufstellung der Modalitäten zu Prüfungsanmeldung, -abmeldung und -wiederholung finden Sie auf den Seiten des Studienbüros der Philologischen Fakultät.

Die Module werden studienbegleitend mit Prüfungen abgeschlossen. Dies können z.B. sein: Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfung, Projektarbeit, mündliche Präsentation, schulpraktische Leistung oder Portfolio. Art und Umfang von Prüfungsleistungen sind abhängig vom Studiengang, verbindliche Angaben hierzu entnehmen Sie bitte den jeweiligen Prüfungsordnungen.

Bitte beachten Sie: Die Einschreibung in ein Modul via TOOL/AlmaWeb gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Modulprüfung.

Anträge auf Anrechnung von Studienleistungen

Anrechnungen von Studienleistungen werden grundsätzlich vom Team der Fachstudienberatung vorgenommen. Bitte informieren Sie sich vorab in den aktuellen Studienführern über die angebotenen Module und deren inhaltliche Schwerpunkte. Anfragen zur Anerkennung der Studienleistungen klären Sie am besten in einem persönlichen Gespräch während der Sprechzeiten.

Studienbüro und Prüfungsmanagement

Das Studienbüro der Philologischen Fakultät ist Anlaufpunkt für Studierende (und Lehrende) bei Fragen zur Studienorganisation, besonders hinsichtlich der Einschreibung (beispielsweise verspätete Modulanmeldung).

Im Studienbüro angesiedelt ist das Prüfungsmanagement der Philologischen Fakultät (vorher: Prüfungsamt). Die Prüfungsmanager:innen bearbeiten sämtliche Anfragen zur Verwaltung von Abschluss- und Modulprüfungen, sei es Noteneingabe, Wiederholungsprüfungen oder Abschlussarbeiten. Sie sind zudem für das Ausstellen von Bescheinigungen zum Studienverlauf (zum Beispiel Transcripts of Records und Zeugnisse) zuständig.

Staatsprüfungen Lehramt im Fach Englisch werden vom Landesamt für Schule und Bildung organisiert.

Der Prüfungsausschuss

Anträge auf Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung, zur Änderung des Themas oder zur Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit sind schriftlich (per E-Mail oder Post) an den Prüfungsausschuss zu richten. Ebenso können Sie sich mit Widersprüchen im Prüfungsverfahren oder Anträgen auf Nachteilsausgleich an den Prüfungsausschuss wenden.

Das könnte Sie auch interessieren

Beratungsangebote

mehr erfahren

Staatsprüfungen

mehr erfahren

Abschlussarbeiten

mehr erfahren